Neue Gesetzgebung für Elektroroller in den Niederlanden: Was bedeutet das für Sie?
Die niederländische Regierung hat neue Vorschriften für die Nutzung von Elektrorollern (E-Scootern) und ähnlichen leichten Elektrofahrzeugen (LEVs) auf öffentlichen Straßen angekündigt. Diese Gesetzgebung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft und sorgt für mehr Klarheit und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. In diesem Artikel erläutern wir die aktuelle Situation, die bevorstehenden Änderungen und wie sich Electrosteps.nl darauf vorbereitet.
Die aktuelle Situation (bis 1. Juli 2025)
Derzeit sind die meisten Elektroroller in den Niederlanden auf öffentlichen Straßen nicht zugelassen . Nur eine sehr begrenzte Anzahl von Fahrzeugen, die vom RDW als „Spezialmopeds“ bezeichnet werden, dürfen legal genutzt werden. Das bedeutet, dass die meisten heute gekauften E-Scooter nur auf Privatgrundstücken, z. B. auf einem Privatgrundstück, einem Campingplatz oder einem Privatgrundstück, genutzt werden dürfen.
Wichtige Punkte:
Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr: Nicht erlaubt, nur auf Privatgrundstücken
Kennzeichenpflicht: Nicht möglich
Versicherungspflicht: Nicht zwingend (bei privater Nutzung jedoch empfohlen)
Zugelassene Modelle: Nur wenige Ausnahmen mit RDW-Zulassung
Die Nutzung eines nicht zugelassenen E-Scooters auf öffentlichen Straßen kann zu einer Geldstrafe und der Beschlagnahmung des Fahrzeugs führen.
👉 Klicken Sie hier für die aktuellen Regeln auf Rijksoverheid.nl
Die neuen Regeln ab 1. Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 ändert sich die Gesetzeslage. Zugelassene Elektroroller dürfen dann auf öffentlichen Straßen fahren, sofern sie strenge Anforderungen erfüllen:
RDW-Zulassung: Fahrzeuge müssen vom RDW zugelassen sein
Kennzeichenpflicht: Pflicht für alle zugelassenen Fahrzeuge
Versicherungsvoraussetzung: Pflicht zur Haftpflichtversicherung (WA) + Versicherungsplakette
Technische Voraussetzungen:
-
Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
-
Maximalgewicht: 55 kg
-
Beleuchtung und Reflektoren erforderlich
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Eindeutige Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN) erforderlich
Nutzungsregeln: -
Mindestalter des Fahrers: 16 Jahre
-
Nutzung des Radweges erforderlich
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Helm nicht obligatorisch, kann aber getragen werden
👉 Lesen Sie mehr über die neuen Vorschriften auf Rijksoverheid.nl
Electrosteps.nl bereitet vor: Sonderkollektion RDW-zugelassener Roller
Damit Sie optimal auf die neuen Vorschriften vorbereitet sind, führen wir in Kürze eine spezielle Kollektion RDW-zugelassener Elektroroller ein. Diese Roller sind:
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Vollständig konform mit den neuen Vorschriften
-
Auf öffentlichen Straßen in den Niederlanden gesetzlich zulässig
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Ausgestattet mit allem notwendigen Zubehör wie Kennzeichenhalter, Beleuchtung und Reflektoren
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Versicherbar bei allen großen Versicherungsgesellschaften
Hinweis: Bis zum 1. Juli 2025 dürfen diese Roller, wie alle anderen E-Scooter ohne spezielle Mofa-Zulassung, weiterhin nur auf Privatgrundstücken genutzt werden.
Zusammenfassung
Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr:
-
Vor dem 1. Juli 2025 – Nicht zulässig (bis auf wenige Ausnahmen)
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Nach dem 1. Juli 2025 – Erlaubt mit RDW-Zulassung und Nummernschild
Kennzeichenpflicht:
-
Vor dem 1. Juli 2025 – Nicht möglich
-
Nach dem 1. Juli 2025 – Pflicht
Versicherungsbedarf:
-
Vor dem 1. Juli 2025 – Nicht erforderlich
-
Ab dem 1. Juli 2025 – Pflicht zur Haftpflichtversicherung (WA)
Zulässige Modelle:
-
Vor dem 1. Juli 2025 – Nur spezielle Mopeds
-
Nach dem 1. Juli 2025 – Nur noch RDW-zugelassene E-Scooter
Wir empfehlen Ihnen, sich gut auf diese wichtige Änderung vorzubereiten.
Bald finden Sie bei Electrosteps.nl eine sichere und gesetzlich zugelassene Auswahl an Elektrorollern!
Sie haben Fragen, welcher E-Scooter für Ihre Situation geeignet ist?
Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Regeln für Elektroroller in Europa und den Nachbarländern
Neben den Änderungen in den Niederlanden ist es wichtig zu wissen, dass die Regeln für Elektroroller auch in anderen europäischen Ländern variieren können. Hier ist eine Übersicht:
Belgien
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Elektroroller sind auf öffentlichen Straßen erlaubt
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Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
-
Keine Kennzeichenpflicht
-
Versicherung erforderlich
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Mindestalter: 16 Jahre
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Nutzung von Radwegen, sofern verfügbar
Deutschland
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Elektroroller sind mit Genehmigung der zuständigen Behörde auf öffentlichen Straßen erlaubt
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Versicherung erforderlich (mit Versicherungsaufkleber)
-
Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
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Mindestalter: 14 Jahre
-
Nutzung der Radwege erforderlich
Frankreich
-
Elektroroller sind auf öffentlichen Straßen mit strengen Vorschriften erlaubt
-
Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
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Mindestalter: 12 Jahre
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Roller dürfen nicht auf Gehwegen fahren, es sei denn, der Radweg ist ungeeignet
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Versicherung erforderlich, aber kein Nummernschild erforderlich
Vereinigtes Königreich
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Elektroroller sind nur auf Privatgrundstücken erlaubt, es sei denn, sie sind Teil eines spezifischen Pilotprojekts.
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Die Regierung plant, die Vorschriften zu lockern, aber derzeit ist die Nutzung von E-Scootern auf öffentlichen Straßen verboten
Andere europäische Länder
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Viele andere europäische Länder erlauben Elektroroller, solange sie den örtlichen Vorschriften entsprechen
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In den meisten Ländern beträgt die Höchstgeschwindigkeit 20-25 km/h und oft ist eine Versicherung erforderlich
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Einige Länder, wie Schweden und die Niederlande, verlangen eine RDW-ähnliche Genehmigung, während andere, wie Spanien und Italien, lockerere Regeln haben, aber dennoch eine Versicherung verlangen
Abschluss:
Die Vorschriften für Elektroroller in Europa unterscheiden sich von Land zu Land, die meisten haben jedoch ähnliche Anforderungen hinsichtlich Geschwindigkeit, Fahreralter und Versicherung. Wenn Sie mit Ihrem E-Scooter ins Ausland reisen möchten, sollten Sie unbedingt die örtlichen Vorschriften prüfen und sicherstellen, dass Ihr Fahrzeug den Anforderungen des jeweiligen Landes entspricht.
Für genauere Informationen zu den Gesetzen in einem bestimmten Land können Sie sich jederzeit an die örtlichen Behörden wenden oder sich für eine Beratung an unser Team bei Electrosteps.nl wenden.
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